Haben Sie Fragen? Wir beantworten Ihnen diese gerne.

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Wie lange dauert der Kremationsvorgang?

Vom Zeitpunkt der Einfahrt bis zur Einbettung der Asche in die Urne kann mit einer Zeitspanne von 3 Std. gerechnet werden.

Muss für die Kremierung bereits eine Urne "mitgeliefert" werden?

Bei der Auftragserteilung zur Kremation geben Sie oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen uns bekannt, in welches Gefäss die Asche nach der Feuerbestattung eingebettet werden soll.

Wie gross in Liter muss eine Urne sein?

Es sollten 3 - 3 1/2 lt Platz haben.

Kann die Asche einer verstorbenen Person geteilt/halbiert werden, um die eine Hälfte auf dem Friedhof, die andere in der Natur beizusetzen?

Grundsätzlich ist dies möglich. Im Krematorium Bern teilen wir selber keine Asche. Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass die ganze Hülle des Verstorbenen zu uns zur Einäscherung überbracht wird und wir die gesamte Asche (verfeinerte Knochenfragmente) den Abholenden übergeben.

Darf ich eine leere Urne zurückbringen, obwohl die Kremation nicht bei euch stattgefunden hat?

Ja, Sie dürfen uns die leere Urne gerne vorbeibringen.

Kann man Verstorbene nur mit dem Totenhemd kremieren lassen oder können diese auch mit Hemd, Hosen und Veston eingeäschert werden?

Verstorbene dürfen gerne mit Hemd, Hosen und Veston eingeäschert werden.

Was passiert mit dem Zahngold, sofern vorhanden?

Das Zahngold verbleibt grundsätzlich in der Asche der verstorbenen Person. Die Edelmetalle, wie Zahngold oder Implantate z.B. aus Titan unterscheiden sich nicht nur in ihrer Zusammensetzung, sondern auch in ihrer Grösse. Grosse Metallteile werden manuell aussortiert. Magnetische Metalle werden mittels Magnet der Asche entnommen. Alle anderen Metalle, u.a. Zahngold werden zusammen mit der Asche des/der Verstorbenen in der Aschenmühle gemahlen. Beim Mahlvorgang werden noch vorhandene, grössere Metallteile, aussortiert. So wird eine Beschädigung der Aschenmühle und eine Boden- oder Gewässerbelastung bei einer Aschenstreuung in der Natur, vermieden. Die aussortierten Metalle werden dem Recycling zugeführt. Der Erlös wird einmal jährlich durch Verwaltungsratsbeschluss einer gemeinnützigen Institution in der Schweiz, die sich grundsätzlich der Thematik Sterben und Tod widmet, überwiesen. Folgende Institutionen konnten in den letzten Jahren mit einer Spende berücksichtigt werden:

2023               Verein Berner Hospiz
2023               Verein Palliative Bern
2023               Teodora Stiftung
2023               Die dargebotene Hand
2022               Allani Kinderhospiz Bern
2021               Allani Kinderhospiz Bern
2020               Stiftung Diaconis, Palliative Care
2019               Spitex Bern, Fonds für ambulante Palliativpflege
2019               Stiftung zur Förderung des behinderten Kindes

 

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?

Jeder Sarg wird der Verbrennung einzeln zugeführt.

Was geschieht mit Totgeburten?

Kinder, die ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen oder ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweisen, müssen zivilstandesamtlich angemeldet werden (Bestattungs-, Zivilstandsamt). Totgeburten können erdbestattet oder kremiert werden.

Dürfen in Krematorien auch Haustiere eingeäschert werden?

In Humankrematorien werden nur verstorbene Menschen und Humanteile aus Spitälern eingeäschert. Zur Einäscherung von verstorbenen Tieren gibt es spezielle Tierkrematorien.

Was kann ich für meinen eigenen Tod vorbereiten?

In vielen Gemeinden ist es möglich, Erklärung über die Bestattungsart zu hinterlegen. Das handschriftlich unterzeichnete Dokument mit den Wünschen ist für die Angehörigen und die Behörden verbindlich.

Sie können als Privatperson der Bernischen Genossenschaft für Feuerbestattung beitreten und bekunden damit nicht nur den Willen zu dieser Bestattungsart, sondern sichern sich auch dereinst eine kostengünstige Kremation mit sämtlichen damit zusammenhängenden Dienstleistungen des Krematoriums in den Bereichen Aufbahrung und Trauerfeier.

Durch eine gezielte Sterbevorsorge entscheiden Sie selber vorgängig über die in Ihrem Sinne zu wählende Bestattungsart und entlasten damit die Angehörigen in einer ohnehin schon schweren Zeit.

Ist die Kremation durch den Papst noch verboten?

Nein. 1886 verbot der Heilige Stuhl den Katholiken die Feuerbestattung sowie die Zugehörigkeit zu Feuerbestattungsvereinen. Erst 1963 gestattete die Katholische Kirche offiziell die Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung. Heute empfiehlt die Kirche die Erdbestattung, verbietet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht, sofern sie nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und der Glaube an die Auferstehung dadurch nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.

Wo darf die Asche von Verstorbenen beigesetzt werden?

In der Schweiz gilt die Kremation als Bestattung (im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, in denen nur die Beisetzung auf einem Friedhof als Bestattung im eigentlichen Sinn gilt). Das heisst, die Asche darf ohne behördliche Bewilligung von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt, im eigenen Garten beigesetzt oder in der Natur ausgestreut werden (die Aschen werden dafür im Krematorium Bern standardmässig maschinell zerkleinert) und muss nicht wie in anderen Ländern üblich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Beachten Sie aber allfällige kantonale Vorschriften betreffend Ausbringung in der Natur. So wird meist ein Ausstreuen in fliessende oder stehende Gewässer untersagt. Bei Erdbeisetzungen ist eine verrottende Urne zu verwenden.

Ist die Kremation für eine Naturbestattung zwingend?

Ja. Die Naturbestattung kann nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene zuvor kremiert worden ist.?

Wie alt ist die Feuerbestattung (Kremation)?

Die Feuerbestattung ist womöglich älter als die Erdbestattung. Gelehrte sind sich heutzutage einig, dass die ersten Feuerbestattungen ca. 3000 vor Christus stattfanden und davon die meisten in Europa und im Nahen Osten, was hauptsächlich auf die Religionen und die jeweiligen Kulturen zurückzuführen war. Nach einer Zeit des Verbotes der Feuerbestattung entstanden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Krematorien in Europa. Mailand in Italien und Gotha in Deutschland waren lange Zeit die einzigen in den jeweiligen Ländern.

Wie kann ich sicher sein, dass der richtige Körper kremiert wird?

Jeder Verstorbene erhält nach der Anmeldung für die Kremation beim Bestattungsamt in unserem Auftrag eine Nummer zugeteilt. Über diese Nummer ist der Verstorbene beim Bestattungsamt und bei uns registriert. Nach der Überführung ins Krematorium wird diese Nummer auf einem Etikett aussen am Sarg angebracht. Ein schamottiertes Tonplättchen mit dieser eingeprägten Nummer wird vor der Einfahrt in den Ofen auf den Sarg gelegt. Da immer nur ein Sarg kremiert wird und das schamottierte Tonplättchen nicht verbrennt, ist jede Asche identifizierbar.

Was geschieht mit Schmuck und medizinischen Implantaten?

Unser dringender Wunsch ist es, dass die batteriebetriebenen Implantate (Herzschrittmacher) vor der Einäscherung entfernt werden. Weitere medizinische Implantate behindern den Kremationsvorgang nicht; magnetische Teile werden anschliessend der Asche entnommen und entsorgt. Edelmetalle werden rezykliert und im industriellen Umfeld (z.B. Schiffsbau) wieder eingesetzt. Der Erlös wird einer gemeinnützigen Institution in der Schweiz überwiesen.

Wir empfehlen, Schmuckstücke vor der Einäscherung zu entfernen. Sollte der ausdrückliche Wunsch bestehen, diesen der Asche beizulegen, können dies die Angehörigen nach der Kremation und Erhalt der Urne in eigener Verantwortung übernehmen.

Was ist eine Transporturne? Wie wird sie verwendet? Was geschieht mit der Asche?

Eine Transporturne dient (wie es der Name bereits sagt) nur dem Transport der Asche. Sei dies für die Beisetzung der Asche in einem Gemeinschaftsgrab (Gruft) oder für den Bestatter zur Umschüttung in eine von ihm verkauften Urne.

Für Beisetzungen in den Gruften der städtischen Friedhöfe Bremgarten und Bümpliz stellen wir leihweise schöne Holzurnen zur Verfügung.

Wenn anschliessend keine Beisetzung der Asche erwünscht ist, kann die Asche im Krematorium verbleiben?

Nein, die Asche der sterblichen Überreste darf von den Hinterbliebenen oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen in einer Urne im Krematorium abgeholt werden. Die bgf bietet zudem die Möglichkeit, zur Beisetzung eine Urnennische zu mieten.

Welche Kriterien müssen selbst angefertigte Särge erfüllen?

Der Sarg muss aus weichem Holz (vorzugsweise Tanne) angefertigt werden und darf nicht lackiert sein. Das Maximalmass eines Sarges, der im Krematorium Bern eingefahren werden kann, beträgt H 750mm, B 850mm (in Körperform).

–› siehe auch unter "Dienstleistungen - Feuerbestattung" auf unserer Homepage

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